Grüß Gott in der Pfarre Würmla!
Liebe Pfarrgemeinde!
Da ein großer Lockdown ab 26.12.2020 festgelegt wurde, wird am Christtag, dem 25.12.2020 um 18 Uhr die Jahresschlussmesse von Herrn Pfarrer
Josef Balteanu in Würmla zelebriert!
ACHTUNG: Roratemesse in Würmla am
Dienstag 15.12.2020 um 06:15 Uhr!
Es werden diese Woche, die Heiligen Messen am Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag auf Facebook
unter Pfarrverband Würmla-Murstetten-Weißenkirchen übertragen. Am Samstag um 16.00 Uhr werden die Adventkränze
geweiht. Die Zeremonie wird mit rhythmischen Liedern gestaltet. Dazu sind alle eingeladen, besonders die Kinder und Jugendlichen. Die Adventkranzweihe wird auch auf
Facebook unter Pfarrverband Würmla-Murstetten-Weißenkirchen übertragen.
rahmenordnung_oeffentliche_gottesdienste
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Facebook Live - Übertragung
Ab 17.11.2020 werden die heiligen Messen laut Gottesdienstordnung in den jeweiligen Pfarrkirchen, ohne Pfarrgemeinde zelebriert, sie können
über Facebook unter Pfarrverband Würmla-Murstetten-Weißenkirchen mitgefeiert werden.
Aufgrund der Verschärfungen von COVID-19 dürfen leider keine Adventkränze verkauft werden!
rahmenordnung_biko_gottesdienste_03-11.2
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Veranstaltungen ab 23.10.2020.pdf
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Überblick Corona Maßnahmen 25-10-20.pdf
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Präventionskonzept-Vorlage Pfarrliche J
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Vorlage - Anzeige Bezirkshauptmannschaft
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1. November 2020 in der Pfarrkirche Würmla
13:00 Uhr Andacht und Bittenverlesung!
Leider kann auf Grund der derzeitigen Situation heuer zu Allerheiligen kein gemeinsamer Friedhofsgang stattfinden.
Allerheiligen und Allerseelen 2020
Aufruf der Österreichischen Bischofskonferenz an die Pfarrgemeinden
Die Gräber zu besuchen, der Verstorbenen zu gedenken, für sie zu beten und sich der eigenen Sterblichkeit bewusst zu werden, gehört wesentlich zum christlichen Glauben, besonders an Allerheiligen
und Allerseelen.
In vielen Gemeinden geschieht dies in gemeinsamen Feiern, zu denen meist viele Menschen in der Kirche und auf dem Friedhof zusammenkommen. Auf- grund der steigenden Infektionszahlen in der
aktuellen Entwicklung der Pande- mie ist das Totengedenken heuer jedoch nicht in gewohnter Weise möglich.
Gemeinsame Gottesdienste zu Allerheiligen und Allerseelen am Friedhof kön- nen in diesem Jahr nicht stattfinden. Die Gräber werden aber gesegnet werden, wenn auch nicht im Rahmen einer
gemeinsamen Feier.
Die Bischöfe ermutigen aber ausdrücklich dazu, anlässlich von Allerheiligen und Allerseelen die Gräber zu besuchen und für die Verstorbenen zu beten. Von größeren Familienzusammenkünften möge
aber heuer in diesem Zusammenhang Abstand genommen werden.
Hilfen für das persönliche Gebet für die Verstorbenen (zu Hause und an den Gräbern) finden sich u.a. im Gotteslob, den diözesanen Websites sowie unter www.netzwerk-gottesdienst.at.
Wie bei jedem Gottesdienst wird gerade auch zu Allerheiligen und Allerseelen in den Kirchen der Verstorbenen gedacht und für sie gebetet werden.
Wien, am 22. Oktober 2020
INFORMATION:
Wegen Corona wurde mit Hr. Pfarrer Erich Resch, Hr. Pfarrer Josef Balteanu und Hr. Bürgermeister Johannes Diemt vereinbart, dass 2020 kein Leonhardiritt im üblichen Rahmen veranstaltet wird!
Über einen kleinen Ritt nur für Würmlas Pfarren (Pfarrverband) ohne Bewirtung werden wir noch rechtzeitig informieren!
Überblick+Covid+Regelungen+Diözese+St.+P
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Rahmenordnung+der+ÖBK+zur+Feier+öffent
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Information+zum+Präventionskonzept+für
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Corona: Kirche und Religionen verschärfen Maßnahmen
St. Pölten, 17.09.2020 (KAP/dsp/mb) Die Kirchen und Religionsgesellschaften verschärfen in Absprache mit
den staatlichen Stellen ihre Corona-Präventionsmaßnahmen. Die wichtigste Änderung ist, dass ab Montag ein Mund-Nasenschutz während des gesamten öffentlichen Gottesdienstes zu tragen ist.
Neu ist auch, dass für religiöse Feiern aus einmaligem Anlass wie Trauungen zusätzlich zu den
allgemeinen Maßnahmen ein Präventionskonzept zu erarbeiten ist, dessen Einhaltung durch einen Präventionsbeauftragten sicherzustellen ist. Wie das Kultusministerium nach der
Corona-Pressekonferenz der Bundesregierung am Donnerstag in einer Aussendung mitteilte, wurden die neuen Maßnahmen wie bisher üblich "mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften vereinbart". "Wie
bisher sind öffentliche Gottesdienste von den allgemein gültigen Veranstaltungsregeln ausgenommen", wird ausdrücklich festgehalten. Konkret sieht die ab Montag, 21. September, geltende Vereinbarung für öffentliche Gottesdienste vor, dass ein Mindestabstand von einem Meter zu jenen Personen
einzuhalten ist, mit denen man nicht gemeinsam in einem Haushalt wohnt. Die Pflicht zum Mindestabstand gilt nicht, "wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert", wie etwa bei der
Spendung von Sakramenten.
Eine Verschärfung stellt die allgemeine Pflicht zum Tragen
eines Mund-Nasenschutzes während des gesamten öffentlichen Gottesdienstes dar. Ausgenommen davon ist wie bisher beispielsweise der Priester bei der Messe, wenn genügend Abstand
zu den Gläubigen gegeben ist. Für den Kommuniongang bedeutet die Regelungen somit, dass neben den Gläubigen auch die Kommunionspender einen Mund-Nasenschutz tragen müssen.
Darüber hinaus muss für den Gottesdienst Desinfektionsmittel bereitgestellt gestellt werden und auch der Gesang ist zu reduzieren. Für öffentliche Gottesdienste im Freien sind Sitzplätze für
alle zur Verfügung zu stellen.
Eine neue Maßnahme betrifft "religiöse Feiern aus einmaligen Anlass" wie beispielsweise Trauungen und Begräbnisse. Hierfür ist zusätzlich von der zuständigen kirchlichen Gemeinde ein
Präventionskonzept zu erarbeiten, und die Einhaltung ist durch einen Präventionsbeauftragten sicherzustellen. "Das Kontaktpersonenmanagement ist durch geeignete Maßnahmen wie zugewiesene und
gekennzeichnete Sitzplätze zu gewährleisten", heißt es dazu.
"Für andere allgemeine Veranstaltungen einer Kirche oder Religionsgemeinschaft bzw. Familienzusammenkünfte nach dem Gottesdienst gelten die allgemeinen Verordnungsregeln", heißt es in der
Aussendung des Kultusministeriums weiter, dass darauf hinweist, dass bei einem weiteren Anstieg der Infektionszahlen weitere Maßnahmen wie die Erhöhung des Mindestabstands möglich sind.
Abschließend wird festgehalten, dass die Kirchen und Religionsgemeinschaften die vereinbarten Regeln im eigenen Bereich selbstständig umsetzen. "Bei regionalen Infektionsfällen wie bisher die
Vorgangsweise der lokalen Kirchen und Religionsgemeinschaften in Abstimmung mit den vor Ort zuständigen Gesundheitsbehörden."
Resümierend hält Kultusministerin Susanne Raab: "Die Bundesregierung und die Kirchen und Religionsgemeinschaften haben bisher bei der Eindämmung des Corona-Virus sehr gut zusammengearbeitet. Vor
dem Hintergrund der neuesten Entwicklung der Infektionszahlen haben wir nun neue, schärfere Maßnahmen erarbeitet, um eine Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern. So schaffen wir den
bestmöglichen Schutz für alle Gläubigen."
Allgemeine Informationen des Pfarrverbandes
Alle Veranstaltungen sind davon abhängig, wie sich die Corona-Pandemie entwickelt und welche Regelungen von Politik und Kirche
vorgeschrieben werden.
Beim Betreten der Kirche sind die Hände zu desinfizieren.
Eine Maske ist beim Betreten und Verlassen der Kirche und beim Kommuniongang zu tragen.
Krankenkommunion
Bitte wieder um Anmeldung (Termine siehe Gottesdienstordnung)!
Fußwallfahrt nach Mariazell (9. – 12. September 2020) Besprechung am 1. September um 19.45 Uhr in der
Pfarrkirche Würmla
Firmung in Murstetten
am 19. September 2020, 9.30 Uhr
Pfarrwallfahrt nach Heiligenkreuz am 20.9.2020 10.30 Uhr Hl. Messe
Abmarsch: Thalheim: 7.00 Uhr, Würmla und Murstetten: 7.15 Uhr, Langmannersdorf: 8.45 Uhr
Pfarrwallfahrt nach Maria Jeutendorf am 26.10.2020 10.45 Uhr Hl. Messe
Abmarsch: Würmla: 7.00 Uhr, Murstetten und Perschling: 7.15 Uhr, Thalheim: 8.15 Uhr
Fest der Jubelpaare
Das Fest der Jubelpaare wird in allen 3 Pfarren voraussichtlich nur in der Kirche gefeiert!
Anmeldung zur Firmung
Anmeldung zur Firmung bitte persönlich bei Herrn Pfarrer Josef bis Ende Oktober 2020
Erweiterte Rahmenordnung bei Gottesdiensten ab 24. Juli
St. Pölten, 22.7.2020 (dsp/mb) Wie den Verantwortlichen in den Pfarren der Diözese St. Pölten bereits mitgeteilt wurde, musste die seit 20. Juni geltende
Rahmenordnung für die Gottesdienste während der COVID-19-Pandemie durch einige Punkte ergänzt werden.
So gelten ab Freitag, 24. Juli 2020, folgende Punkte:
-
Alle Personen, haben einen Mund-Nasen-Schutz zu
tragen, wenn sie sich im Kirchen- bzw. Gottesdienstraum frei bewegen.
Für die am Gottesdienst teilnehmenden Personen
gilt das also beim Betreten und Verlassen der Kirche.
-
Die Wortfolge „Der Leib Christi – Amen“ während
der Kommunionspendung ist zu unterlassen. ⁃ Erinnert sei an die Einhaltung des Mindestabstands.
-
Die Wiedereinführung des Willkommensdienstes – sofern er nicht ohnehin beibehalten wurde – wird empfohlen.
Die bischöfliche Anordnung ergänzt die Konkretisierungen in Bezug auf das Gemeindeleben der Rahmenordnung,
die weiterhin gültig ist.
GOTTESDIENSTBESUCH
Rahmenordnung
ab 20. Juni
Hygienemaßnahmen und
Abstand sind weiterhin einzuhalten
Rahmenordnung_liturgische_Feiern_innerha
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Erstkommunion
Aufgrund
der Corona-Pandemie musste die Vorbereitung zur Erstkommunion unterbrochen und die Erstkommunion selbst verschoben werden.
Neuer Termin der Erstkommunion:
Sonntag, 4.10.2020 um 9:30 Uhr
Kirtagsonntag, 5.07.2020 um 9:30 Hl. Messe in der Pfarrkirche!
Beim Eintreten in die Kirche bitte Hände desinfizieren!
Bitte Abstand einhalten:
1 Meter Abstand zu allen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben.
Eigenverantwortung und Rücksichtnahme aller sind dabei eine wichtige Voraussetzung!
Nach der Hl. Messe ladet der Pfarrgemeinderat zu einer Agape am Kirchenplatz ein, sofern es bis dahin
aufgrund der Corona - Pandemie erlaubt ist.
Agape ist abgesagt!
• Gottesdienste im Freien: - 1 Meter Abstand zu allen Personen, die nicht
im gemeinsamen Haushalt leben.
Eigenverantwortung und Rücksichtnahme aller Mitfeiernden sind dabei eine wichtige Voraussetzung.
Fronleichnam wird bei Schönwetter im Freien stattfinden.
Es wird nur ein Altar am Kirchenplatz geschmückt und der traditionelle
Blumenteppich,
es findet keine Prozession statt.